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Die Deutsche Rentenversicherung rechnet Ihnen Kindererziehungszeiten immer nur für maximal zwei Monate rückwirkend an. Kindererziehungszeiten erhalten Sie also nur auf Antrag. Sie sollten die rentenerhöhenden Kindererziehungszeiten also unbedingt rechtzeitig bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. |