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„Unser Pferd hat die gemietete Box in einer Pferdepension stark beschädigt. Zahlt die Tierhalterhaftpflicht?“ Da es sich hier um einen Mietsachschaden handelt, leistet die Haftpflicht nur, wenn der Zusatzbaustein „Schäden an gemieteten unbeweglichen Objekten wie Stallungen, Boxen und Koppeln“ als vereinbart gilt. | Ist dieser Baustein nicht vereinbart, werden Sie für den Schaden höchstwahrscheinlich aus eigener Tasche bezahlen müssen. |