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In diesem Fall übernimmt die Gebäudeversicherung die Kosten für die Trocknung des durchfeuchteten Bodens. Die Reparatur eines gebrochenen Rohres gehört ebenfalls zum Leistungsumfang. Da hier aber kein Rohrbruch vorliegt, müssen die verrutschte Dichtung und das dazugehörige Freilegen der Schadensstelle aus eigener Tasche bezahlt werden. |