„Wir haben unsere vermietete Eigentumswohnung mit einer Spülmaschine ausgestattet. An dieser ist der Schlauch geplatzt und die Wohnung eine Etage tiefer wurde beschädigt. Zahlt das die Haftpflicht der Eigentümergemeinschaft (WEG)?“
veröffentlicht am 15.03.2021
Da der Schaden aus Ihrem Sondereigentum
herrührt, zahlt die Haftpflicht
der WEG nicht. Hier würde nur ein
eigener Vertrag leisten, der einzeln oder
als Erweiterung der Privathaftpflicht
abgeschlossen werden kann.