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In der Regel gilt dieser Schaden als versichert, da Sie während des Umzugs Versicherungsschutz in der alten und in der neuen Wohnung genießen. Allerdings müssen die üblichen geforderten Sicherungen betätigt worden sein. | Zeigen Sie den Umzug bitte vorsichtshalber vorher an, um Diskussionen im Schadenfall vorzubeugen. |