„Ich habe eine Auslandsreise in ein Land gebucht, in dem kürzlich ein Terroranschlag passiert ist. Zahlt die Rücktrittskostenversicherung die Stornogebühren des Reiseveranstalters?“
veröffentlicht am 13.03.2011
„Nein! Die Rücktrittskostenversicherung
zahlt nur, wenn ein in den Bedingungen
(AVB) aufgeführter Grund wie Krankheit
vorliegt. Angst vor einem Terroranschlag
ist nicht versichert.“