Joachim Krüger e.K. Rosenbergstrasse 134 70193 Stuttgart Tel.: +49 711 99339489 Fax: +49 711 99339483 mail@krueger-ek.de http://www.krueger-ek.de |
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Zu einer Gefängnis- oder Geldstrafe wird verurteilt, wer ein Kraftfahrzeug ohne erforderliche Fahrerlaubnis führt oder dieses anordnet oder zulässt.
Eine strafrechtliche Verurteilung droht nicht nur dem Fahrer, sondern auch dem Halter. Juristen empfehlen Arbeitgebern deshalb, sich den Führerschein im Original bei Fahrzeugübergabe und anschließend in der Regel alle sechs Monate vorlegen zu lassen und dieses zu dokumentieren. Die Pflichten und Folgen ergeben sich aus dem § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG). |